Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde am 2. Mai 2008 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1. Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 20 Euro.
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 100 EUR.
(3) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Förderer (außerordentliche Mitglieder) beträgt 500€
(4) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
§ 2. Ermäßigung
(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 15 Euro.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.